ROENTGEN - Radiologische Praxis am Keh

Radiologische Praxis am Keh
Direkt zum Seiteninhalt
Die Geschichte der Röntgendiagnostik


Vor mehr als 100 Jahren hat Wilhelm Conrad Röntgen die nach ihm benannten Strahlen entdeckt. Diese bahnbrechende Entdeckung wurde damals begeistert gefeiert: Man konnte erstmals ohne Operationen in das Innere des menschlichen Körpers sehen – ein gewaltiger Fortschritt in der medizinischen Diagnostik.

Daraufhin setzte eine stürmische Entwicklung ein. Wurden anfänglich Röntgenaufnahmen und Durchleuchtungen



direkt am Leuchtschirm durchgeführt, ist es inzwischen möglich mit Hilfe digitaler Technik Röntgenaufnahmen elektronisch zu speichern und nachzuverarbeiten.

Eine spezielle Methode der Röntgendiagnostik sind Durchleuchtungsunter-suchungen. Dabei können Körperteile in „Echtzeit“ beurteilt werden. Sie werden bei Fragestellungen angewandt, bei denen der Arzt die Funktionalität eines Körperabschnittes beurteilen möchte oder wenn überlagernde Strukturen eine genaue Beurteilung verhindern. Kann man mit der konventionellen Röntgendiagnostik nur „starre“, unbewegliche Bilder erstellen, so ist es mit der Durchleuchtungsuntersuchung möglich Bewegungsabläufe, wie z.B. den Schluckakt zu verfolgen.

Bald nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen wurde aber auch ihre schädliche Wirkung bekannt.

Berichte in den Medien haben teilweise Verunsicherung in der Bevölkerung erzeugt. Nebenstehend möchten wir Ihnen den Nutzen von Röntgenstrahlen in der Medizin im
Vergleich zum Risiko erörtern.

Was ist Röntgenstrahlung?
Röntgenstrahlung gehört zur ionisierenden Strahlung. Seit jeher ist der Mensch ionisierender Strahlung aus natürlichen Quellen ausgesetzt. Dazu gehören natürliche radioaktive Stoffe im Boden (terrestrische Strahlung), kosmische Strahlung sowie aus der Natur stammende radioaktive Stoffe die wir mit der Atmung oder Nahrung aufnehmen. Der natürlichen Strahlung kann sich niemand entziehen. Seit seiner Existenz ist der Mensch ohne sein Zutun dieser Strahlung ausgesetzt.

Zusätzlich wirken heute jedoch auch ionisierende Strahlung aus medizinischer und technischer Anwendung auf uns ein.



Warum muss geröntgt werden?
Mit der Röntgendiagnostik wird häufig erst die genaue Diagnose ermöglicht bzw. der Befund präzisiert. Jedoch muss der Nutzen, der sich für den Patienten aus der Röntgendiagnostik ergibt, gegenüber dem der Strahlenexposition abgewogen werden. Das ist der Fall, wenn mit dieser Untersuchungsmethode die diagnostische Fragestellung beantwortet werden kann und kein alternatives Verfahren zu Verfügung steht. Zum Beispiel ist zu sicheren Diagnose und Therapieplanung eines Knochen-
bruches eine Röntgenaufnahme notwendig. Nach einer Operation sind Röntgenaufnahmen zur Material- und Lagekontrolle erforderlich.

Wie wird die Strahlenexposition verringert?
Der technische Fortschritt in der Röntgentechnik hat dazu geführt, dass bei den meisten Röntgenuntersuchungen die Strahlendosis in den letzten 20 Jahren erheblich gesenkt werden konnte. Ursache dafür ist z.B. eine moderne Generator- und Bildverstärkertechnik sowie die Einführung digitaler Systeme.

Vor allem die Einführung der digitalen Radiographie, die auch in unserer Praxis angewandt wird, ermöglicht eine deutliche Dosiseinsparung bei gleichzeitiger Steigerung
der Bildqualität. Die computergestütze Nachverarbeitung, zu der auch die Möglichkeit der nachträglichen Vergrößerung von Kleinstbefunden gehört, ist ein zusätzlicher Vorteil.



Was können Sie selbst tun, um Ihre Strahlenbelastung zu minimieren?
Sagen Sie dem Röntgenarzt oder Ihrem Hausarzt, wenn kürzlich bei Ihnen eine ähnliche Röntgenuntersuchung durchgeführt wurde.

Das Führen eines Röntgenpasses ist wünschenswert. Sollten Sie noch keinen Pass besitzen, fragen Sie in unserer Anmeldung nach. Legen Sie den Röntgen pass zu jeder Untersuchung vor.

Bringen Sie frühere Aufnahmen zu jeder Untersuchung mit.

Frauen sollten währen einer Schwangerschaft nur in Ausnahmefällen geröntgt werden. Sagen Sie dem Arzt vor der Röntgenuntersuchung, ob eine Schwangerschaft besteht bzw. vermutet wird. Nach Röntgenverordnung ist der Arzt verpflichtet, die Frage nach einer Schwangerschaft zu stellen.



Computertomographie (CT) • Kernspintomographie / Magnetresonanztomographie (MRT) • digitales Röntgen • Röntgen-Durchleuchtungsuntersuchungen

Zurück zum Seiteninhalt